Die Sofortmeldung ist in den betroffenen Wirtschaftsbereichen[1] vor oder spätestens mit Beschäftigungsbeginn[2] mit folgenden Inhalten abzugeben:
- Familien- und Vornamen,
- Versicherungsnummer,
- Betriebsnummer des Arbeitgebers und
- Tag der Beschäftigungsaufnahme.
Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich
- die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten (Tag und Ort der Geburt, Anschrift) und
- ggf. die Europäische Versicherungsnummer
mit der Sofortmeldung zu übermitteln. Die ermittelte oder neu vergebene Versicherungsnummer wird dem Arbeitgeber direkt von der DSRV im elektronischen Datenaustausch zurückgemeldet.
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