Das Krankengeld der Soldatenentschädigung wird um die Zahlbeträge der folgenden Leistungen gekürzt, wenn die Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt werden:
1. |
Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte, |
2. |
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, |
3. |
Knappschaftsausgleichsleistung oder Rente für Bergleute, |
4. |
vergleichbare Leistungen, die von einem Träger oder einer staatlichen Stelle im Ausland gezahlt werden, |
5. |
Leistungen, die ihrer Art nach den in den Nummern 1 bis 3 genannten Leistungen vergleichbar sind, wenn sie nach Bestimmungen gezahlt werden, die ausschließlich für das in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet gelten. |
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