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Den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wird auf freiwilliger Basis ermöglicht, digitale Innovationen in Zusammenarbeit mit Dritten zu entwickeln oder von diesen entwickeln zu lassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen erhalten damit neben den Krankenkassen ein gleichwertiges Recht, an der Gestaltung der Digitalisierung teilzunehmen.

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