Rz. 38

Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln, erhalten von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld

(GR v. 06.12.2017-II i.d.F. v. 23.03.2022, Abschn. 9.2.2.5).

Solch ein Wechsel kann z. B. bei einer Lehrerin eintreten, die ihren Vorbereitungsdienst (Referendarzeit) im Beamtenverhältnis nach Beginn der Mutterschutzfrist abgeschlossen hat, anschließend unmittelbar oder nach wenigen Wochen (z. B. Sommerferien) als Arbeitnehmerin eingestellt wird und die Beschäftigung wegen der Schutzfrist nach § 3 MuSchG nicht aufnimmt. Es stünde jedenfalls nicht in Einklang mit dem europäischen Antidiskriminierungsrecht, den Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis bei Frauen wegen des geschlechtsspezifischen Sachverhalts der – von bei Männern und Frauen gleichermaßen in Betracht kommenden Krankheit zu unterscheidenden – Schwangerschaft und Mutterschaft zu verneinen, wenn diese Frauen am Tag der vorgesehenen Arbeitsaufnahme an der Verrichtung der Arbeit allein durch ein Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG gehindert sind (BSG, Urteil v. 28.2.2008, B 1 KR 17/07 R).

 
Praxis-Beispiel

Eine bisher bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherte und in einem Beamtenverhältnis stehende Referendarin (z. B. Lehrerin) wird ab 1.10.2021 als Angestellte in den Schuldienst übernommen (Monatsgehalt). Diese Angestelltenbeschäftigung begründet dem Grunde nach Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.10.2021. Voraussichtlicher und tatsächlicher Entbindungstag ist der 27.9.2021. Die Referendarin erhielt ihre Bruttobezüge bis 30.9.2021 im Rahmen ihres Beamtenverhältnisses fortgezahlt.

Lösung:

Da wegen dem Anspruch auf Arbeitsentgelt ab 1.10.2021 eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, wird ab 1.10.2021 Mutterschaftsgeld (und nach § 20 MuSchG vom Arbeitgeber ggf. ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) gezahlt. Die Frau ist nämlich ab dem 1.10.2021 Mitglied einer Krankenkasse und ihr entgeht wegen der Schutzfrist Arbeitsentgelt.

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