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Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten. In Art. 35 Abs. 10 desselben Gesetzes ist sodann geregelt, dass Abs. 2 zum 1.7.2026 bereits wieder außer Kraft tritt.

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