Rz. 11

Die Zuständigkeit des Verwaltungsrats, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, folgt bereits konstitutiv aus § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (vgl. Komm. dort).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge