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Bis zum 31.12.2008 nahm für die knappschaftliche Krankenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Aufgaben eines Bundesverbandes und eines Landesverbandes zusammen wahr. Seit dem 1.1.2009 beschränkt sich das Aufgabenfeld auf die Landesverbandsaufgaben. Auch dies ist eine Folgeänderung zur Neuorganisation der Verbände (BT-Drs. 16/3100 S. 159). Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist im Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund vertreten (§ 217 c Abs. 1 Nr. 5).

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