Rz. 21

Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr bis zum 15.8. des jeweiligen Folgejahres die Versichertentage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die Daten dienen der Weiterentwicklung des RSA. Sie werden über den GKV-Spitzenverband an das BAS übermittelt. Die Daten werden nicht für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens benötigt, sondern sind für die Auswertung und Analyse des RSA und seiner Datengrundlagen notwendig. Insbesondere die mögliche Einbindung des Merkmals in die Regionalkomponente soll wissenschaftlich analysiert werden.

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