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Ferner muss durch die Verwirklichung des Anspruchs auf Soziotherapie Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden. Ausreichend ist auch, dass Krankenhausbehandlung zwar geboten, aber nicht ausführbar ist. Hierunter werden auch die Fälle fallen, in denen ein geeigneter Therapieplatz im Krankenhaus als Sachleistung durch die Krankenkasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

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