Ein krankenversicherter Arbeitnehmer bleibt in der Zeit vom 14.7. (Freitag) bis 17.7. (Montag) wegen der Erkrankung des 8-jährigen Kindes unbezahlt der Arbeit fern und hat deshalb Anspruch auf Kinderkrankengeld für den gleichen Zeitraum. Er arbeitet jeweils von montags bis freitags jeweils 8 Stunden täglich; samstags und sonntags ist arbeitsfrei.
Der Arbeitnehmer hat normalerweise ein monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt in Höhe von 2.500,00 EUR. Es wird jeweils monatlich am 2. des nächstfolgendes Monats gezahlt. Im April – dem Monat der Freistellung – hat der Arbeitnehmer nur ein Nettoarbeitsentgelt i. H. v.
a) 2.261,90 EUR netto verdient, weil der Arbeitgeber seine Entgeltabrechnung nach arbeitstäglicher Anwesenheit/Fehlzeit ermittelt (Berechnungsmodus des Arbeitgebers: von den 21 Arbeitstagen des Monats wurde an 19 Tagen gearbeitet bei 2 Fehltagen),
b) 2.166,67 EUR netto verdient, weil der Arbeitgeber seine Entgeltabrechnung nach kalendertäglicher Anwesenheit/Fehlzeit ermittelt (von den 30 Kalendertagen des Monats für 26 Kalendertage Lohn/Gehalt bei 4 Fehltagen).
In den letzten 12 Kalendermonaten erfolgte keine Einmalzahlung.
Fazit:
Der Arbeitnehmer erhält für die Zeit vom 14. bis 17.7. folgendes Kinderkrankengeld:
im Fall a):
Differenz zwischen Soll- und Ist-Nettoarbeitsentgelt: (2.500,00 EUR ./. 2.261,90 EUR) = 238,10 EUR
238,10 EUR Differenz bei 4 Kalendertagen, für die Kinderkrankengeld zu zahlen ist, ergibt eine kalendertägliche Differenz von (238,10 EUR : 4 =) 59,53 EUR.
59,53 EUR x 90 % = 53,58 EUR tägliches Kinderkrankengeld. Dieses wird insgesamt für 4 Kalendertage gezahlt – also 4 x 53,58 EUR = 214,32 EUR.
Probe
Arbeitgeberleistung netto: |
2.261,90 EUR |
Kinderkrankengeld für die Zeit vom 14. bis 17.7.: |
214,32 EUR |
10 % Einbuße des Versicherten von 238,10 EUR |
23,81 EUR |
Gesamtbetrag: |
2.500,03 EUR, also ca. 2.500,00 EUR |
im Fall b):
Differenz zwischen Soll- und Ist-Nettoarbeitsentgelt: (2.500,00 EUR ./. 2.166,67 EUR) = 333,33 EUR
333,33 EUR Differenz bei 4 Kalendertagen, für die Kinderkrankengeld zu zahlen ist, ergibt eine kalendertägliche Differenz von (333,33 EUR : 4 =) 83,33 EUR.
83,33 EUR x 90 % = 75,00 EUR tägliches Kinderkrankengeld. Dieses wird insgesamt für 4 Kalendertage gezahlt – also 4 x 75,00 EUR = 300,00 EUR.
Probe
Arbeitgeberleistung netto: |
2.166,67 EUR |
Kinderkrankengeld für die Zeit vom 14. bis 17.7.: |
300,00 EUR |
10 % Einbuße des Versicherten von 333,33 EUR: |
33,33 EUR |
Gesamtbetrag |
2.500,00 EUR |
Die Krankenkasse hat die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der Arbeitgeber gegen sich gelten zu lassen.