Mitgliedschaft in der Krankenversicherung als Künstler i. S. des KSVG: erstmals ab 14.6.2024
Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 17.4.2025
Maßgebender Berechnungszeitraum: 1.4.2024 bis 31.3.2025 (= letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit)
Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen belief sich für die Zeit vom 14.6.2024 bis 31.3.2025 auf 31.283,00 EUR.
Rechtsfolge:
Weil die Mitgliedschaft erst am 14.6.2024 begann, sind von den 360 Tagen (Zeitraum vom 1.4.2024 bis 31.3.2025)
- für den Kalendermonat April 2024 = 30 Tage
- für den Kalendermonat Mai 2024 = 30 Tage sowie
- für den Kalendermonat Juni 2024 = 13 Tage
abzuziehen. Der Divisor beträgt deshalb nur noch (360 ./. 73 =) 287 Tage.
Das Regelentgelt beträgt (31.283,00 EUR : 287 =) 109,00 EUR.