Rz. 31

Für die Übernahme der Fahrkosten zur Anwendung der mAK (im Rahmen einer ambulanten Behandlung) ist keine vorherige Genehmigung der Fahrkostenübernahme durch die Krankenkassen erforderlich. Es fehlt in § 3 MAKV an einer entsprechenden Verpflichtung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge