Rz. 2

Die Vorschrift optimiert die Möglichkeit, Modellvorhaben zur Verbesserung der Patientenversorgung bei psychischen Erkrankungen oder zur Optimierung der sektorenübergreifenden Leistungserbringung zu vereinbaren. Besonderheiten der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung werden berücksichtigt, die durch eine oftmals besonders lange Betreuungsdauer, wiederholte Kontakte und eine vielfach besonders hohe Zahl der einzubeziehenden Akteure gekennzeichnet ist. In die Modellvorhaben sind neben den Fachdisziplinen Psychiatrie und Psychosomatik auch weitere Fachdisziplinen, wie z. B. Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten einzubeziehen.

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