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Die Vorschrift ist mit Wirkung v. 1.1.1989 durch das Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) in Kraft getreten. Enthalten war die Beitragsrückzahlung als Erprobungsregelung. Die Norm wurde durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz (2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) neu gefasst und trat am 1.7.1997 in Kraft.

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