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Eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung kann auch länderübergreifend erfolgen. Die beteiligten Länder bestimmen das Einzugsgebiet. Eine Kooperation sollte insbesondere in den Bundesländern in Betracht gezogen werden, in denen die Einwohnerzahl unterhalb von 2 Millionen liegt. Entscheidungshilfe bietet der von der Prognos AG entwickelte Prototyp eines klinischen Krebsregisters (Prognos AG, Aufwand-Nutzen-Abschützung zum Ausbau und Betrieb bundesweit flächendeckender klinischer Krebsregister S. 86 ff.).

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