Rz. 2
Die Vorschrift regelt in Abs. 1 und 2 den rechtlichen Umgang mit anfallenden Prüfkosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79) und Schiedsstellenentscheidungen nach § 115 Abs. 3 Satz 3.
Abs. 3 ermächtigt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsverordnung für Entgeltbestimmungen im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Bislang wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht (Stand 4/2024).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen