Rz. 2

Die Vorschrift regelt in Abs. 1 und 2 den rechtlichen Umgang mit anfallenden Prüfkosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79) und Schiedsstellenentscheidungen nach § 115 Abs. 3 Satz 3.

Abs. 3 ermächtigt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsverordnung für Entgeltbestimmungen im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Bislang wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht (Stand 4/2024).

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