Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden lohnsteuermindernd berücksichtigt

  • der Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie
  • die Vorsorgepauschale für die typischen Vorsorgeaufwendungen.

Die Vorsorgepauschale ist in den Lohnsteuertarif in unterschiedlicher Höhe eingearbeitet. In der Vorsorgepauschale wird auch ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt, deshalb ist es wichtig zu unterscheiden, ob die Allgemeine oder die Besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist.

Ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, ist für den Sonderausgabenabzug bei der Lohnsteuerberechnung unerheblich.

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