Ist die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug ohne Kenntnis des Arbeitslohns der Vorbeschäftigung nach der beschriebenen Hochrechnung ermittelt worden, ist der Großbuchstabe S im Lohnkonto einzutragen und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitzuteilen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung oder der besonderen Lohnsteuerbescheinigung ist dieser Großbuchstabe S unter Nr. 2 einzutragen.[1]

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