Bei einem berufsintegrierenden oder berufsbegleitenden dualen Studium handelt es sich um duale Studiengänge im weiteren Sinne, da es hier zu keiner inhaltlichen Verbindung zwischen Studium und praktischer Ausbildung kommt.[1] Hier hat der Student bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und arbeitet. Im Fall des berufsintegrierten dualen Studiums wird die bisherige Tätigkeit an das Studium angepasst, während beim berufsbegleitenden dualen Studium das Studium neben einer Vollzeitberufstätigkeit durchgeführt wird.[2] Das BBiG ist in beiden Fällen nicht anwendbar aufgrund von § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG.[3]

Während des Studiums bleibt der Student in einem Arbeitsverhältnis, das gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG mindestens zum gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden muss.[4] Dies gewährleistet, dass der Student auch während seiner Ausbildungszeit finanziell abgesichert ist und die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der Fokus des weiteren 2. Abschnitts wird auf das praxisorientierte Studium gelegt.

[1] Riechert/Nimmerjahn/Riechert/Nimmerjahn, 2. Aufl. 2017, MiLoG § 22 Rz. 73.
[2] Wohlgemuth/Pepping, Berufsbildungsgesetz, BBiG § 3 Rzn. 16–17.
[3] Wohlgemuth/Pepping, Berufsbildungsgesetz, BBiG § 3 Rzn. 16–17.
[4] Riechert/Nimmerjahn/Riechert/Nimmerjahn, 2. Aufl. 2017, MiLoG § 22 Rz. 73.

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