Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der stufenweisen Wiedereingliederung stets zustimmen. Außerdem muss der Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein und darf seine bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können. Die stufenweise Wiedereingliederung zielt darauf ab, das vorhandene Arbeitsverhältnis zu erhalten. Die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ist freiwillig.

In einem Wiedereingliederungsplan vereinbaren der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wie die stufenweise Wiederaufnahme ablaufen soll. Der Plan geht vor allem darauf ein,

  • mit welchem Zeitaufwand der Arbeitnehmer an die Arbeitsbelastung herangeführt wird,
  • in welchen Intervallen die Belastung gesteigert wird und
  • welche arbeitsbedingten Belastungen zu vermeiden sind.

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