Die stufenweise Wiedereingliederung kann von einer Rehabilitationseinrichtung, der Krankenkasse oder anderen Stellen angeregt werden. Auch Arbeitgeber können die stufenweise Wiedereingliederung anregen. Über die Maßnahme wird ein Stufenplan erstellt, dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zustimmen müssen.

Der Stufenplan enthält insbesondere

  • Beginn und Ende der Maßnahme,
  • Einzelheiten über die verschiedenen Stufen,
  • ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende,
  • Gründe für einen Abbruch,
  • Ruhen von Bestimmungen im Arbeitsvertrag während der Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung und
  • Höhe eines eventuellen Arbeitsentgeltes.

Der Stufenplan ist fortzuschreiben, wenn sich die Verhältnisse ändern.

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