Zusammenfassung
Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z. B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstellen elektronisch alle versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände.
Für den elektronischen Datenaustausch dürfen nur systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder systemgeprüfte Ausfüllhilfen verwendet werden. Diese Programme unterliegen ständigen Kontrollen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Das SV-Meldeportal ist eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe, die für den elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern genutzt werden kann.
Sozialversicherung
1 Grundlagen
Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweiligen Sozialversicherungsträger übermitteln zu können. Das SV-Meldeportal wurde von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im Auftrag der Sozialversicherungsträger entwickelt und steht seit 4.10.2023 für diese Zwecke zur Verfügung. Es ist eine Webanwendung, die mit einem Browser über Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones ausgeführt wird und unter www.sv-meldeportal.de abrufbar ist. Die Software ist nach den Kriterien der Systemprüfung auf Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV)" für die Übermittlung und den Abruf von Sozialdaten sowie den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern zertifiziert. Arbeitgeber müssen sich im SV-Meldeportal authentifizieren und registrieren, damit ein Zugang möglich ist. Die Registrierung und der spätere Login erfolgen über ELSTER-Unternehmenszertifikate des Arbeitgebers. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, für jeden Mitarbeitenden ein gesondertes Unternehmenszertifikat zu beantragen. Damit kann der Prozess der Anmeldung im SV-Meldeportal organisatorisch bezogen auf die berechtigten Mitarbeitenden gesteuert werden. Für ausländische Arbeitgeber, Selbstständige und für Beschäftigte ist alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto auch das Bund-ID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen. Nutzer werden an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist abhängig davon, ob der Austausch von Daten für eine oder mehrere Betriebsnummern erfolgt.
2 Funktionen für Arbeitgeber
Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein professionelles Entgeltabrechnungsprogramm, sondern ein reines Melde- bzw. Datenaustauschmodul. Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben werden nicht durchgeführt. Sowohl Arbeitsentgelte als auch Sozialversicherungs- und Steueranteile können nicht errechnet werden.
Dafür bietet die Anwendung neben dem Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern einen Online-Datenspeicher sowie die Funktion einer strukturierten Mandantenverwaltung an.
Datenaustausch
Das SV-Meldeportal unterstützt den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Alle gesetzlichen Meldeverfahren und Meldepflichten in der Sozialversicherung sind abgedeckt.
Online-Datenspeicher
Abgegebene und empfangene Daten können optional in einem zentralen, sicheren Online-Datenspeicher vorgehalten werden. Außerdem ist eine Historienführung für Beschäftigte möglich. Unter der Betriebsnummer werden die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen für die Beschäftigten erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. Damit ist es möglich, spätere Meldungen einzelnen Zeiträumen zuzuordnen. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Sie stehen ausschließlich legitimierten Benutzern zur Verfügung. De...