Ein Anspruch auf eine Tantieme besteht nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, einer Gesamtzusage oder einer betrieblichen Übung. Rechtsgrundlage können auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein.

 
Achtung

Konkludente einzelvertragliche Vereinbarung

Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung aufgrund einer individuellen arbeitsvertraglichen konkludenten Abrede kann sich aus jährlichen Zahlungen einer Tantieme ergeben.[1] Die Auslegung von individuellem Leistungsverhalten im Hinblick auf das Zustandekommen einer konkludenten Vereinbarung folgt nicht den Grundsätzen der betrieblichen Übung. Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element.[2]

Eine Änderung kann der Arbeitgeber nur einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer oder über eine Änderungskündigung bewirken. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien vereinbart haben, dass über die Tantieme jährlich neu verhandelt wird.

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