Informationen über diesen Tarifvertrag
Azubi-TV, Elektrohandwerk, Berlin und Brandenburg, 18.02.2020 (AVE-Anfang: 01.09.2020; AVE-Ende: 31.08.2023)
Nummer: 0640013.00046
Klassifizierung: Azubi-TV
Fachbereich: Elektrohandwerk
Tarifgebiet: Berlin und Brandenburg
Geltungsbereich: Auszubildende
Datum: 18. Februar 2020
Vorgänger: 06413.036
Nachfolger: 064001300047
AVE
AVE Anfang 01. September 2020
AVE Ende 31. August 2023
Fundstelle: Bundesanzeiger vom 09. November 2020
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken
Vom 19. Oktober 2020
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Berlin
der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 18. Februar 2020
- kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. August 2023 -
abgeschlossen zwischen
der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin, und dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen und Informationstechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin,
mit Wirkung vom 1. September 2020 mit der weiter unten stehenden Einschränkung für den Bereich des Landes Berlin für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für das Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg;
fachlich: für alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind oder Elektromaschinenbau oder Informationselektronik oder – bezogen auf solche Tätigkeiten – entsprechende Dienstleistungen anbieten;
persönlich: für alle in diesen Betrieben aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags beschäftigten technischen und kaufmännischen Auszubildenden.
Die von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen des Tarifvertrags sind in der Anlage abgedruckt.
Von der Allgemeinverbindlicherklärung wird § 6 ausgenommen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken
Vom 11. September 2020
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Brandenburg
der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 18. Februar 2020
- kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. August 2023 -
abgeschlossen zwischen
der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin, und dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen und Informationstechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin,
mit Wirkung vom 1. September 2020 mit der weiter unten stehenden Einschränkung für den Bereich des Landes Brandenburg für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für das Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg;
fachlich: für alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind oder Elektromaschinenbau oder Informationselektronik oder – bezogen auf ...