Informationen über diesen Tarifvertrag
TV Ausbildungsvergütungen, Metall- u. Elektrohandwerke, Berlin (West), 28.09.1995 (AVE-Anfang: 20.04.1996; AVE-Ende: 31.08.1996)
Nummer: 06352.024
Klassifizierung: Ausbildungsvergütungen-TV
Fachbereich: Metall- u. Elektrohandwerke
Tarifgebiet: Berlin (West)
Geltungsbereich: Auszubildende
Datum: 28. September 1995
Vorgänger: 06352.020
Nachfolger: 06352.025
AVE
AVE Anfang 20. April 1996
AVE Ende 31. August 1996
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 155 vom 20. August 1996
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für die Metall- und Elektrohandwerke
vom 10. Juli 1996
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Berlin die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich
a) |
der Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden im Tarifgebiet I (ehemals Berlin-West) |
zu den Buchstaben a und b: vom 28. September 1995 für die Metall- und Elektrohandwerke
für den Bereich des Landes Berlin mit Wirkung vom 20. April 1996 für allgemeinverbindlich erklärt.
Unterzeichnet:
Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen des Landes Berlin
Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden im Metall- und Elektrohandwerk Berlin
Tarifgebiet I
vom 28. September 1995
abgeschlossen zwischen
der
Elektro-Innung Berlin
der
Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin
und der
Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Berlin
Geltungsbereich
1. |
Räumlich: Innerhalb des Landes Berlin für folgende Bezirke: Reinickendorf, Wedding, Spandau, Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf, Zehlendorf, Steglitz, Tempelhof, Neukölln, Kreuzberg, Schöneberg. |
2. |
Fachlich: Für alle Betriebe und Nebenbetriebe des Metallbauer-Handwerks Maschinenbaumechaniker-Handwerks Werkzeugmacher-Handwerks Dreher-Handwerks Metallformer- und -gießer-Handwerks Elektroinstallateur-Handwerks Elektromaschinenbauer-Handwerks Elektromechaniker-Handwerks Fernmeldeanlagenelektroniker-Handwerks |
3. |
Persönlich: Für alle Auszubildenden, die in der Erstausbildung stehen. Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Handwerk aufgrund eines Ausbildungsvertrages ausgebildet wird. |
Ausbildungsvergütungen
Die Vergütung beträgt monatlich brutto:
Im 1. Ausbildungsjahr |
DM 705,– |
Im 2. Ausbildungsjahr |
DM 845,– |
Im 3. Ausbildungsjahr |
DM 935,– |
Im 4. Ausbildungsjahr |
DM 995,– |
Die Ausbildungsvergütungen können mit einer Frist von zwei Monaten, erstmals zum 31.8.1996 schriftlich gekündigt werden.