Informationen über diesen Tarifvertrag
Lohn- u. Gehalts-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Sachsen-Anhalt, 28.11.1997 (AVE-Anfang: 02.06.1999; AVE-Ende: 31.12.2000)
Nummer: 21201.169
Klassifizierung: Lohn- und Gehalts-TV
Fachbereich: Gebäudereinigerhandwerk
Tarifgebiet: Sachsen-Anhalt
Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende
Datum: 28. November 1997
Vorgänger: 21201.153
Nachfolger: 21201.191
AVE
AVE Anfang 02. Juni 1999
AVE Ende 31. Dezember 2000
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 154 vom 19. August 1999
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gebäudereinigerhandwerk
vom 20. Juli 1999
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Sachsen-Anhalt
der Tarifvertrag zur Regelung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vom 28. November 1997 für das Gebäudereinigerhandwerk in Sachsen-Anhalt
mit Wirkung vom 2. Juni 1999
für allgemeinverbindlich erklärt.
Unterzeichnet:
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für das Gebäudereinigerhandwerk in Sachsen-Anhalt
vom 28. November 1997
Zwischen den
Innungen des Gebäudereinigerhandwerkes des Landes
Sachsen-Anhalt
und dem
Landesverband Sachsen-Anhalt der IG Bauen-Agrar-Umwelt
wird für die Mitglieder nachstehender Tarifvertrag zur Regelung der Löhne, Gehälter
und Ausbildungsvergütungen abgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
1. |
Räumlicher Geltungsbereich: Das Land Sachsen-Anhalt. |
2. |
Betrieblicher Geltungsbereich: Alle Betriebe, die folgende, dem Gebäudereinigerhandwerk zuzurechnenden Tätigkeiten ausüben:
- Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art;
- Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von Raumausstattungen und Verglasungen;
- Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen;
- Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln, von Verkehrsanlagen und -einrichtungen sowie von Beleuchtungsanlagen;
- Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes;
- Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen;
- Durchführung von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie von Arbeiten der Raumhygiene.
Die Betriebe fallen, soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden, als Ganzes unter diesen Tarifvertrag. |
3. |
Persönlicher Geltungsbereich Alle Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden, die eine den Bestimmungen des sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben. |
§ 2 Tariflöhne
1. |
Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 erhalten alle gewerblichen Arbeitnehmer folgende Tarifstundenlöhne auf der Grundlage der Eingruppierung nach Lohngruppen entsprechend § 3.
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1.1.98 |
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DM |
Tätigkeitsbereich 1) |
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Glasreinigung und Gebäude-Außenreinigung |
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Facharbeiter (Ecklohn A) |
100% |
13,94 |
Fach-Vorarbeiter |
115% |
16,03 |
Reiniger |
90% |
12,55 |
Helfer |
85% |
11,85 |
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Tätigkeitsbereich 2) |
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Gebäude-Innenreiniger und Unterhaltsreiniger |
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Innenreiniger und Unterhaltsreiniger (Ecklohn B) |
100% |
10,50 |
Vorarbeiter/in |
110% |
11,55 |
für Arbeitsgruppen mit mehr als 15 Arbeitnehmern |
115% |
12,08 |
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Tätigkeitsbereich 3) |
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Bauschlußreiniger |
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Bauschlußreiniger (Ecklohn B + 15 %) |
115% |
12,08 |
Vorarbeiter/in |
120% |
12,60 |
für Arbeitsgruppen mit mehr |
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als 15 Arbeitnehmern |
125% |
13,13 |
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2. |
Den Arbeitnehmern ist die jeweilige Zugehörigkeit zur Lohngruppe schriftlich zu bestätigen. |
§ 3 Lohngruppen
Die Tariflöhne werden für folgende Lohngruppen festgelegt:
Tätigkeitsbereich 1)
Glasreinigung und Gebäude-Außenreinigung
I. |
Facharbeiter (Ecklohn) Das sind Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und Beschäftigte, die erfolgreich die Gesellenprüfung abgelegt haben und in allen Fachbereichen des Gebäudereinigerhandwerkes eingesetzt werden können. |
II. |
Fach-Vorarbeiter/in Das sind Facharbeiter/innen, die in allen Bereichen des Gebäudereinigerhandwerkes eingesetzt werden können und vom Arbeitgeber schriftlich zum/zur FachVorarbeiter/in ernannt worden sind. |
III. |
Reiniger/in Das sind Beschäftigte, die nach zweijähriger betrieblicher Einarbeitung und entsprechender Eignung in fachlichen Teilbereichen eingesetzt werden. |
IV. |
Helfer/in Das sind Beschäftigte, die Hilfsarbeiten in der Glas- und Außenreinigung ausführen oder sich in der betrieblichen Einarbeitungszeit zum/zur Reiniger/in befinden. |
Tätigkeitsbereich 2)
Innenreinigung und Unterhalts...