Für Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das Kindergeld wird in der Regel von den Eltern des in Berufsausbildung befindlichen Kindes bezogen.

Seit dem 1.1.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 EUR.

Kindergeld kann auch bezogen werden für eine Übergangszeit von jeweils 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten.

Das Kindergeld kann auch von dem Kind selbst bezogen werden, wenn es Vollwaise ist oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennt.

Natürlich kann Kindergeld auch bezogen werden, wenn die oder der Auszubildende selbst ein Kind hat.

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