Der Theaterbetriebszuschlag ist ein Begriff aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Er wird für Arbeitnehmer bezahlt, die bei Theatern und öffentlichen Bühnen beschäftigt sind. Der Theaterbetriebszuschlag gilt als Ausgleich für den Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringt.
Da der Theaterbetriebszuschlag im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt wird, handelt es sich hierbei um laufenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und regelmäßiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Lohnsteuer: Die Steuerpflicht des Theaterbetriebszuschlags ergibt sich aus § 19 Abs. 1 EStG i. V. m. R 19.3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStR.
Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Theaterbetriebszuschlags ergibt sich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus § 14 Abs. 1 SGB IV.
Entgelt | LSt | SV |
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Theaterbetriebszuschlag | pflichtig | pflichtig |
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