Rz. 32
Die zulässige Bindungsdauer hängt ab von der Dauer der Fortbildung und der darin erworbenen Qualifikation. Für die Länge der Bindungsfrist hat die Rechtsprechung Regelwerte aufgestellt, die allerdings einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind.[1]
Lehrgangsdauer | Zulässige Bindungsdauer |
bis zu 1 Monat | 6 Monate |
1-2 Monate | 1 Jahr |
2-5 Monate | 2 Jahre |
5 Monate – 2 Jahre | 3 Jahre |
2 Jahre oder mehr | 5 Jahre |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen