Rz. 40

Die (außerordentliche) Beendigungs- oder Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform.[1]

 

Rz. 41

Bei der Kündigung aus wichtigem Grund ist die 2-wöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Außerdem ist ggf. der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 BetrVG anzuhören.

[1] Lembke, § 623 BGB Rz. 16, 18.

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