Rz. 40
Die (außerordentliche) Beendigungs- oder Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform.[1]
Rz. 41
Bei der Kündigung aus wichtigem Grund ist die 2-wöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Außerdem ist ggf. der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 BetrVG anzuhören.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen