Rz. 26
Der Betriebsrat kann beschließen, die Mehrheitswahl in mehreren Wahlgängen durchzuführen[1]. Es wird dann für jeden zu vergebenden weiteren Ausschusssitz ein Wahlgang durchgeführt. Wer bei der Wahl die relative Mehrheit erreicht[2], ist gewählt. Unterlegene Kandidaten können sich für den nächsten weiteren Ausschusssitz erneut zur Wahl stellen[3]. Für den Fall eines Patts siehe oben Rz. 26.
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