Rz. 103

Die Wahl der JAV findet nach dem einstufigen vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung statt. Der Begriff wurde eigens für das vereinfachte Wahlverfahren neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt (vgl. §§ 14a, 17a BetrVG). Über die Wahlversammlung selbst enthalten Gesetz und Wahlordnung nur wenige Bestimmungen.

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