Rz. 15

Normen, die vom Überwachungsrecht erfasst werden, können sein:

  • Regelungen des BBiG
  • Regelungen der Handwerksordnung betreffend die Berufsausbildung
  • Regelungen des JArbSchG
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften betreffend Jugendliche und Auszubildende

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