Rz. 21

Mit dem Elterngeld Plus hat der Gesetzgeber eine Gestaltungskomponente in das BEEG eingeführt, durch die Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, länger vom Elterngeld profitieren können.[1] Demnach sieht § 4 Abs. 3 Satz 3 mit dem Elterngeld Plus eine Verlängerungsoption für den Bezug von Elterngeld vor. Danach kann die berechtigte Person jeden ihr zustehenden Monat Basiselterngeld in zwei Elterngeld Plus-Monate umwandeln.

[1] BT-Drucks. 18/2583 S. 17.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge