Rz. 26a

Schwangere gehören zur Beschäftigungsgruppe der besonders gefährdeten Personen. Die Änderung klimatischer Verhältnisse führt zu neuen Überlegungen auch im Arbeitsschutz. Klimatische Belastungen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die gerade bei Schwangeren spezifisch zu bewerten sind und den Gedanken einer "klimabezogenen Gefährdungsbeurteilung" nahelegen. Es ist zu erwarten, dass hier Arbeitsschutzvorgaben nach den zu gewinnenden wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen werden. Gerade bei Arbeitsplätzen unter freiem Himmel und mit besonderer klimatischer Disposition sind diese Aspekte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.[1]

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