TV Zusatzversorgung, Transportbetongewerbe, Bayern, 22.02.1993 (AVE-Anfang: 01.07.1993; AVE-Ende: 30.06.2001)

Nummer: 05151.037

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Transportbetongewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeitnehmer u. Auszubildende

Datum: 22. Februar 1993

AVE
AVE Anfang 01. Juli 1993
AVE Ende 30. Juni 2001

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 55 vom 01. Juli 1993

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für die Steine- und Erdenindustrie, das Betonsteinhandwerk, die Sand- und Kiesindustrie sowie das Transportbetongewerbe

vom 18. Februar 1994

  1. Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Bayern die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:

    e)

    Tarifvertrag vom 22. Februar 1993 über die Anwendung des nachfolgenden Tarifvertrages für die Steine- und Erdenindustrie, das Betonsteinhandwerk, die Sand- und Kiesindustrie sowie die Ziegelindustrie in Bayern, nämlich den Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe vom 29. April 1970 in der Fassung vom 18. Februar 1993 (Tarifvertrag zu a)

    - erstmals kündbar zum 31. Dezember 1998 - und

    für das Transportbetongewerbe in Bayern.

  2. Die Allgemeinverbindlichkeit der vorgenannten Tarifverträge beginnt

    am 1. Juli 1993.

  3. Die Allgemeinverbindlicherklärung der vorgenannten Tarifverträge erstreckt sich nicht auf Betriebe, die dem Verein der Bayerischen Chemischen Industrie e.V. angehören und dessen Tarifverträge anwenden.

Unterzeichnet:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit

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