TV Zusatzversorgung, Transportbetongewerbe, Bayern, 22.02.1993 (AVE-Anfang: 01.07.1993; AVE-Ende: 30.06.2001)
Nummer: 05151.037
Klassifizierung: TV Zusatzversorgung
Fachbereich: Transportbetongewerbe
Tarifgebiet: Bayern
Geltungsbereich: Arbeitnehmer u. Auszubildende
Datum: 22. Februar 1993
AVE
AVE Anfang 01. Juli 1993
AVE Ende 30. Juni 2001
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 55 vom 01. Juli 1993
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für die Steine- und Erdenindustrie, das Betonsteinhandwerk, die Sand- und Kiesindustrie sowie das Transportbetongewerbe
vom 18. Februar 1994
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Bayern die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:
e) Tarifvertrag vom 22. Februar 1993 über die Anwendung des nachfolgenden Tarifvertrages für die Steine- und Erdenindustrie, das Betonsteinhandwerk, die Sand- und Kiesindustrie sowie die Ziegelindustrie in Bayern, nämlich den Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe vom 29. April 1970 in der Fassung vom 18. Februar 1993 (Tarifvertrag zu a)
- erstmals kündbar zum 31. Dezember 1998 - und
für das Transportbetongewerbe in Bayern.
Die Allgemeinverbindlichkeit der vorgenannten Tarifverträge beginnt
am 1. Juli 1993.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung der vorgenannten Tarifverträge erstreckt sich nicht auf Betriebe, die dem Verein der Bayerischen Chemischen Industrie e.V. angehören und dessen Tarifverträge anwenden.
Unterzeichnet:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit
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