Die Auslagen des Arbeitnehmers für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht seiner Kinder können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Schule am neuen Wohnort unter Angabe des Lehrfachs und der Dauer des voraussichtlichen Nachhilfeunterrichts bescheinigt, dass der Unterricht ausschließlich durch den umzugsbedingten Schulwechsel erforderlich wurde.[1]

Die Steuerfreiheit der umzugsbedingten Unterrichtskosten je Kind ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt:

  • ab 1.3.2024 auf 1.286 EUR[2],
  • ab 1.4.2022 auf 1.181 EUR[3],
  • ab 1.4.2021 auf 1.160 EUR.

Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.

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