Grundsätzlich richten sich Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen der Unfallversicherung nach dem Sozialversicherungsrecht gegen die gesetzliche Unfallversicherung.

Allerdings verpflichten sich Arbeitgeber insbesondere in Arbeitsverträgen leitender Angestellter häufig, zugunsten des Arbeitnehmers eine private Unfallversicherung abzuschließen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber dann arbeitsvertraglich verpflichtet, die zur Erhaltung des Versicherungsschutzes erforderlichen Versicherungsprämien zu entrichten.

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