Das Ziel einer Unterweisung muss es sein, möglichst sicherheitsgerechtes Verhalten aller Mitarbeiter und damit sicherheitsgerechte Zustände im Betrieb zu schaffen. Den Mitarbeitern muss im Rahmen der Unterweisungen Wissen – also Informationen – vermittelt werden. Nur derjenige, der ausreichend über die Entstehung und Vermeidung von Gefahren informiert wurde, kann Gefahrenquellen minimieren oder sie umgehen.
Sind Muster eine Lösung?
Verantwortliche im Unternehmen wünschen sich Arbeitshilfen wie Musterpräsentationen und Musterbetriebsanweisungen für die Unterweisung der Beschäftigten.
Die Wirksamkeit von Unterweisungen und damit Sicherheit und Gesundheitsschutz nehmen zu, je stärker sich Inhalte auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. die ausgeführte Tätigkeit beziehen. Vorlagen erfüllen ihren Zweck, wenn grundlegende Informationen vermittelt werden sollen. Für betriebliche Besonderheiten sollten sich Unterweisungsinhalte auf die Situation vor Ort beziehen, z. B. mit Fotos und Videos aus dem eigenen Unternehmen oder der Durchführung der Unterweisung am Arbeitsplatz bzw. an der Gefahrenstelle.
Die Mitarbeiter müssen zu sicherheitsgerechtem Arbeiten angeleitet und motiviert werden. Dazu gehört eine enge Einbindung der Teilnehmer durch Fragen, Dialoge und Diskussionen. Die Zuhörer sollten selbst aktiv werden und dadurch erfahren, dass ihnen die angestrebte Verhaltensweise von Nutzen ist und die Unterweisung eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bewirkt. Sind die Teilnehmer am Ende davon überzeugt, werden sie sich auch danach richten. Sicherheitsgerechtes Verhalten kann nur so erreicht werden. Eine ständige Kontrolle ist nicht sinnvoll und in der Praxis nicht durchzuführen.
Eine weitere Grundvoraussetzung ist, die ausreichende Fertigkeit und das Können erlangt zu haben, z. B. eine Maschine richtig bedienen zu können.
Unterweisungen müssen für jeden verständlich sein. Das bedeutet, dass die Unterweisungen in der geeigneten Sprache stattfinden sollen. Beschäftigte, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen in ihrer Landessprache unterwiesen werden.
Unterweisungen sollten die Mitarbeiter nicht überfordern und nicht zu lange dauern. Welche Kenntnisse und Fähigkeiten können vorausgesetzt werden? Unterteilen Sie bei mehreren Themen die Unterweisungen, d. h., informieren Sie immer nur über ein Thema. Auch der Personenkreis sollte nicht zu groß sein. Mitarbeiterveranstaltungen größeren Ausmaßes oder Betriebsversammlungen sind für eine Arbeitsschutzunterweisung völlig ungeeignet und wenig Erfolg versprechend. In kleineren Kreisen, von ca. fünf bis acht Personen entwickeln sich schneller Gespräche und Diskussionen und haben die Unterwiesenen eher die Möglichkeit, die Themen auch praktisch zu üben. 5 bis 10 Minuten regelmäßig über ausgewählte Themen zu informieren ist effektiver als eine Großveranstaltung einmal im Jahr.
Unterweisungsmethoden
In Abhängigkeit von Zielgruppe, Thema und Ziel sind folgende Methoden sinnvoll:
- Vortrag: Vermittlung neuer Information in kurzer Zeit (max. 15 min.)
- Lehrgespräch: Aktivierung der Mitarbeiter durch Fragen stellen. Da hier Vorkenntnisse erforderlich sind, eignen sich Lehrgespräche besonders für Wiederholungsunterweisungen. Der Zeitaufwand ist größer als beim Vortrag.
- Gruppenarbeit: Durch das selbständige Erarbeiten des erforderlichen Wissens ist der Lernerfolg für die Mitarbeiter besonders hoch. Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden vorgetragen und bewertet. Der Zeitaufwand ist größer als beim Lehrgespräch.
- Kurzgespräche (Sicherheitskurzgespräch): Das Gespräch zwischen Vorgesetztem und einigen Mitarbeitern steht im Vordergrund. Ergebnisse werden auf einem Flipchart dokumentiert und bleiben für einige Tage als Aushang am Arbeitsplatz.
Zu Unterweisungen sollten zusätzlich schriftliche Unterlagen gehören. Anlehnend an die in § 14 Abs. 1 GefStoffV und § 12 Abs. 2 BetrSichV geforderten schriftlichen Betriebsanweisungen bietet sich diese Form zu allen Themen an. Grundsätzlich sollte sich der Unterweisende die Teilnahme schriftlich bestätigen lassen. Dies dient auch als Nachweis, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Unterweisungen oder Betriebsanweisungen sollten zusätzlich an den betreffenden Arbeitsplätzen ausgehängt und bekannt gemacht werden.