Arbeitet ein Arbeitnehmer nur zeitweise im Kalenderjahr nach der Maßgabe, dass er mehrere Monate des Jahres vollzeitbeschäftigt ist und die verbleibende Zeit nicht zu arbeiten hat, so ist eine wochenbezogene Umrechnung der Arbeitszeit nicht möglich, da nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht alle Wochen des Kalenderjahres gleich viele Arbeitstage enthalten.

Zur Bestimmung der individuellen Urlaubszeit ist in diesen Fällen die Jahresarbeitszeit zu errechnen, da die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit sich lediglich im Jahresrhythmus wiederholt. Die individuelle Urlaubsdauer errechnet sich daher, indem die Anzahl der individuellen Arbeitstage des Jahres zu den Jahresarbeitstagen eines Vollzeitbeschäftigten ins Verhältnis gesetzt und mit der gesetzlichen oder tariflichen Nominalurlaubsdauer der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer multipliziert wird.

 
Praxis-Beispiel

Jahresbezogene Umrechnung

Hat ein Arbeitnehmer an 200 Tagen im Jahr zu arbeiten und beträgt die Urlaubsdauer der Vollzeitbeschäftigten bei einer 5-Tage-Woche 25 Urlaubstage, so errechnet sich die Urlaubsdauer des Teilzeitbeschäftigten wie folgt:

200 Arbeitstage/260 Jahresarbeitstage (bei Vollzeitbeschäftigung) × 25 Urlaubstage = 19,23 Arbeitstage Urlaub

Zu berücksichtigen ist bei dieser Berechnung, dass bei einer 5-Tage-Arbeitswoche von möglichen 260 Arbeitstagen im Jahr auszugehen ist (52 Wochen × 5 Tage). Bei einer 6-Tage-Woche ist hingegen von 312 Arbeitstagen im Jahr auszugehen (52 Wochen × 6 Tage).

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