Das Austrittsabkommen umfasst alle Bereiche der Sozialversicherung.

 
Hinweis

Fortgelten der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Bei Anwendung des Austrittsabkommens gelten die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit uneingeschränkt weiter.

Es gilt für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, für britische Staatsangehörige sowie für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU oder im Vereinigten Königreich.

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