Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage zum Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten insofern die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge