Aktuell können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren – Sachbezüge und Zuschüsse sind möglich. Die Begünstigung gilt bis zum 31.12.2024 und schließt eine Entgeltumwandlung aus.[1]

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