Vermögensbeteiligungen gehören grundsätzlich zu den geldwerten Vorteilen, von denen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Zu den verschiedenen Formen von Vermögensbeteiligungen gehören u. a.
- Aktienoptionen (Stock Options),
- Aktienüberlassung und sonstige Vermögensbeteiligung,
- Tantiemen (Einmalzahlungen) und
- Provisionen (Einmalzahlungen).
Vermögensbeteiligungen oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen und in beschränktem Umfang beitragsfrei sein.
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