Eine Mitarbeiterbeteiligung ist seit dem 1.1.2024 bis zu einer Höhe von 2.000 EUR jährlich (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn sie

  • als freiwillige Leistung,
  • zusätzlich zum ohnehin vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn[1] gewährt wird und
  • nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird.

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