Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen,
- die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder
- als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.
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