Zusätzlich wird für vermögenswirksame Leistungen, die auf Bausparverträge oder zum Wohnungsbau angelegt werden, eine Sparzulage von 9 % von höchstens 470 EUR jährlich gewährt (= 43 EUR).[1]

 
Hinweis

Höchste Zulage sichern durch 2 Verträge

Aufgrund der beiden Förderwege kann die höchstmögliche Arbeitnehmersparzulage nur erhalten, wer sowohl in Vermögensbeteiligungen als auch in Bausparen bzw. in Anlagen für den Wohnungsbau anlegt. Dies bedingt 2 Anlageverträge. Da ausschließlich Zahlungen durch den Arbeitgeber mit Zulagen begünstigt sind, muss dieser 2 Verträge bedienen.

[1] Die vom Finanzamt ermittelte Arbeitnehmersparzulage wird stets auf volle EUR aufgerundet.

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