Der Arbeitgeber muss bei der Zahlung von Versorgungsbezügen im Lohnkonto des Arbeitnehmers die für die zutreffende Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erforderlichen Angaben aufzeichnen.[1] Diese sind:

  • die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Jahreswert),
  • das Jahr des Versorgungsbeginns und
  • bei unterjähriger Zahlung der erste und der letzte Monat, für den die Versorgungsbezüge gezahlt wurden.

Bei mehreren Versorgungsbezügen sind die Angaben für jeden Versorgungsbezug getrennt aufzuzeichnen, soweit die maßgebenden Versorgungsbeginne in unterschiedliche Kalenderjahre fallen. Demnach können z. B. alle Versorgungsbezüge mit Versorgungsbeginn bis zum Jahr 2005 zusammengefasst werden. Aus diesen Aufzeichnungen hat der Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung benötigten Angaben zu bescheinigen.

Die Versorgungsbezüge sind in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.

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