Vertrauensarbeitszeit wird als ein flexibles Arbeitszeitmodell verstanden, in dessen Rahmen Arbeitnehmer über die Lage ihrer individuellen Arbeitszeit in eigener Verantwortung bestimmen, ohne hierbei starren Zeitvorgaben des Arbeitgebers zu unterliegen.
Arbeitsrecht: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Einführung von Vertrauensarbeitszeit. Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, u. a. die des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), sind einzuhalten.
Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 6.5.2003, 1 ABR 13/02; BAG, Urteil v. 23.9.2015, 5 AZR 767/13; EuGH, v. 14.5.2019, C-55/18; BAG, Beschluss v. 13.9.2022, 1 ABR 22/21.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen