Begriff

Vertrauensarbeitszeit wird als ein flexibles Arbeitszeitmodell verstanden, in dessen Rahmen Arbeitnehmer über die Lage ihrer individuellen Arbeitszeit in eigener Verantwortung bestimmen, ohne hierbei starren Zeitvorgaben des Arbeitgebers zu unterliegen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Einführung von Vertrauensarbeitszeit. Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, u. a. die des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), sind einzuhalten.

Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 6.5.2003, 1 ABR 13/02; BAG, Urteil v. 23.9.2015, 5 AZR 767/13; EuGH, v. 14.5.2019, C-55/18; BAG, Beschluss v. 13.9.2022, 1 ABR 22/21.

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