Die Leistungen der GKV können die Mitglieder als Sachleistungen oder Geldleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld) erhalten. Beim Sachleistungsprinzip werden die Leistungen unmittelbar von den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, soweit sie nicht als Zuzahlungen vom Versicherten zu erbringen sind. Als Berechtigungsausweis erhält jeder Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte, die bei Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern vorgelegt wird. Den Versicherten steht die freie Wahl der Leistungserbringer zu, soweit diese eine Kassenzulassung haben oder mit der Krankenkasse entsprechende Verträge abgeschlossen wurden.

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